Motorradversicherung Testsieger
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Welche Motorradversicherung sollte man haben?
Wer jetzt im Frühjahr wieder mit seinem Motorrad unterwegs ist, muss genauso wie bei Autos eine Motorrad-Haftpflichtversicherung vorweisen. Der Abschluss einer Motorrad-Haftpflichtversicherung ist, wie Sie wissen, für jedes Motorrad gesetzlich vorgeschrieben. Die Haftpflicht, als gesetzliche Pflichtversicherung, versichert den Schaden, der anderen Verkehrsteilnehmern durch einen von Ihnen verursachten Verkehrsunfall entsteht. Den Versicherungsschutz durch eine Motorrad-Haftpflichtversicherung müssen Sie, wenn Sie Ihr Motorrad beim Straßenverkehrsamt anmelden, mit einer elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB, früher Doppelkarte) schon nachweisen, damit Sie Ihr Motorrad anmelden können.
Schäden am eigenen Motorrad können Sie zusätzlich mit der Teilkaskoversicherung oder noch weitreichender mit einer Vollkaskoversicherung absichern. Die Vollkaskoversicherung ist besonders für neue Motorräder geeignet, wird aber anders als die Motorrad-Haftpflichtversicherung, die alle Schäden beim Unfallgegner begleicht, vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben. Die freiwilligen Kaskoversicherungen sichern somit Schäden an Ihrem eigenen Motorrad ab. Bei neuen und teuren Motorrädern ist eine Vollkaskoversicherung zu emfehlen.
Was leistet die Haftpflichtversicherung?
Der Halter eines Motorrad wie, Leichtkraftroller, Leichtkrafträder, Trikes und Quads usw. ist gesetzlich verpflichtet für alle Schäden, die durch sein Motorrad verursacht werden, mit einer Motorrad-Haftpflichtversicherung abzudecken. Die Motorrad-Haftpflichtversicherung schützt somit den Halter, Eigentümer und Fahrer eines Kraftrades vor Schadenersatzansprüchen anderer Verkehrsteilnehmer. Die Motorrad-Haftpflichtversicherung deckt Sachschäden, wie Instandsetzungskosten am gegnerischen Fahrzeug, sowie Heilkosten und auch eventuell anfallendes Schmerzensgeld bei Personenschäden und weitere Vermögensschäden ab.
Beim Baisschutz eines Versicherers beträgt die Versicherungssumme meist 50 Mio. € pauschal, beim Komfortschutz, der von Versicherer zu Versicherer auch anders heißen kann, beträgt er meist 100 Mio. € pauschal. Im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme besteht dieser Schutz in ganz Europa. Falls Sie Ihr Motorrad auch im außereuropäischen Ausland nutzen wird der Versicherungsschutz meist teuerer. Auch werden durch die Motorrad-Haftpflichtversicherung unberechtigte Ansprüche anderer Verkehrsteilnehmer kostenfrei abgewehrt.
Teilkasko- und Vollkaskoversicherung sichern Schäden am eigenen Motorrad ab
Anders als eine Haftpflichtversicherung ist eine Kaskoversicherung nicht gesetzlich vorgeschrieben. Eine Kaskoversicherung bietet aber weitreicherenden Schutz und deckt Schäden ab, die an Ihrem eigenen Motorrad entstehen. Dieser erweiterte Versicherungsschutz lohnt sich durchaus bei neuen oder teueren Motorrädern. Um die Versicherungsbeiträge bei Koskoversicherungen zu senken können Sie, bei einem Schadensfall einen Anteil selbst zahen, die sogenannte Selbstbeteiligung.
Dabei sind bei der Teilkaskoversicherung folgende Schäden versichert: Brand oder Explosion, Diebstahl, Glasschäden, Marderbiss inklusive Folgeschäden, Raub, Schäden der Verkabelung durch Kurzschluss, Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung und Zusammenstoß mit Tieren
Die Vollkaskoversicherung deckt weitere Schäden ab: Zum Beispiel Beschädigung durch unbekannte Dritte, Fahrerflucht, Schäden am eigenen Fahrzeug die selbst verschuldet sind und Vandalismus.
Unterschied
zwischen Motorrad, Leichtkraftrad und Leichtkraftroller
Einteilung der Krafträder:
Ein Motorrad hat mehr als 125 ccm Hubraum und/oder mehr als 11 KW Leistung.
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Ein Leichtkraftrad hat weniger als 126 ccm Hubraum und hat weniger als 12 KW Leistung.
Zusätzlich befindet sich der Tank zwischen Lenker und Sitzbank.
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Ein Leichtkraftroller hat weniger als 126 ccm Hubraum und hat weniger als 12 KW Leistung.
Zusätzlich befindet sich der Tank unterhalb der Sitzbank.
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